Solothurner Zeitung vom Donnerstag, 24. Januar 2013, Seite: 22

KANTON SOLOTHURN

Steife Brise gegen Berner Windparks


VON MARCO ZWAHLEN

Auftrag Solothurner Regierung will keine Windräder auf dem Hellchöpfli und im Raum Büren

Edgar Kupper (CVP, Laupersdorf) verlangt vom Regierungsrat, sich gegen den Bau von Windparks in unmittelbarer Grenznähe zum Kanton Solothurn und in unmittelbarer Nähe zu Jura- und vergleichbaren Schutzzonen zu wehren – und zwar schon auf Vernehmlassungsstufe. Hintergrund: Die Kantone Bern, Aargau und Basel-Landschaft sind daran, die Windenergieplanung via Richtplananpassungen voranzutreiben. Kantonsrat Kupper ist insbesondere aus Sicht des Landschaftsschutzes, des hohen Erschliessungsaufwandes und des damit verbundenen starken Eingriffs in die Natur der potenzielle Berner Standort Hellchöpfli ein Dorn im Auge.

Die Pauschal-Forderung des Auftrages unterstützt der Regierungsrat nicht: «Wir können uns gegenüber unseren Nachbarn nicht gegen etwas aussprechen, was wir selber in unserer Richtplananpassung auch gemacht haben.» 2009 nahm der Regierungsrat die Standorte Grenchenberg, Scheltenpass (Aedermannsdorf-Beinwil), Schwängimatt (Balsthal, Laupersdorf), Homberg (Nunningen, Seewen) und Burg (Kienberg) in den Richtplan auf. Diese Richtplananpassung wurde vom Bund 2011 mit Vorbehalt genehmigt (wir berichteten). Ausserdem, fährt die Regierung fort, könne es im Sinne der auch auf Bundesebene postulierten Konzentration der Windenergienutzung Sinn machen, über die Kantonsgrenzen hinweg geeignete Gebiete zu fördern. Ein gutes Beispiel dafür sei das Gebiet «Pré Richard» in der Berner Gemeinde Court, wo direkt angrenzend an den in Planung begriffenen Windpark Grenchenberg ein Windpark entstehen soll. Explizit begrüsst der Regierungsrat auch die Aufnahme des kantonsübergreifenden Gebietes Burg in den Aargauer Richtplan.
Wind bekommt jedoch Kuppers Forderung, sich gegen einen allfälligen Windpark Hellchöpfli zu wehren. Der Regierungsrat hält dabei fest: «Richtschnur für die Beurteilung der Planungen in den Nachbarkantonen sind die im eigenen Richtplan formulierten Grundsätze.» Demnach würden sich beim Hellchöpfli tatsächlich Fragen zum effektiven Potenzial und zur Landschaftsverträglichkeit stellen. So «nebenbei» stellt der Regierungsrat ausserdem fest, dass eine Erschliessung nur über Solothurner Gebiet möglich sei. Zudem gehe man davon aus, dass aufgrund des Grenzverlaufes und der topografischen Verhältnisse ein Windpark nur grenzüberschreitend machbar wäre. «Auf Solothurner Seite ist das Gebiet nicht im Richtplan enthalten und eine entsprechende Anpassung ist nicht vorgesehen.»

Auch den Berner «Windenergieprüfraum» Büren an der Aare stellt der Regierungsrat infrage. Unter anderem weise dieses Gebiet keine geeigneten Windverhältnisse auf. Zudem würden die überdurchschnittlich gut erhaltene Kulturlandschaft und fünf Ortsbilder von nationaler Bedeutung «unverhältnismässig belastet, zumal die Windenergieanlagen aus dem Gebiet Lüterswil-Biez wil-Schnottwil direkt sichtbar wären und den einmaligen Ausblick in Richtung Jura und 3-Seen-Gebiet verstellen würden».

Im Baselbiet stehen laut der Solothurner Regierung 15 mögliche Gebiete für Windpark-Gruppen zur Diskussion. Entschieden sei jedoch noch nichts: Szenario 2 «Beste Rangierungen» enthält aber Windpark-Gebiete, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) liegen. Dazu hält der Regierungsrat vorab fest, dass sich «der Kanton Solothurn gegen Standorte von Windparks in BLN-Gebieten äussern wird» .

Zu wenig Wind

Keine Windräder in BLN-Gebieten

 



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