Oltner Tagblatt, Nordwestschweiz vom Donnerstag, 5. September 2013, Seite: 13
Kantonsrat/Kanton Solothurn
VON UELI WILD
Der in der Richtplanrevision des Kantons Bern vorgesehene Windkraftwerk-Standort Hellchöpfli soll abgelehnt werden. Dies aus Sicht des Landschaftsschutzes und des hohen Erschliessungsaufwandes sowie des damit verbundenen starken Eingriffs in die Natur. – Dies der ganz konkrete Inhalt des Auftrags von Edgar Kupper (CVP, Laupersdorf), so wie er gestern vom Kantonsrat mit 75:15 Stimmen bei 5 Enthaltungen erheblich erklärt wurde. Der Auftraggeber hatte den ursprünglichen Wortlaut seines Vorstosses, laut dem Windparks in unmittelbarer Grenznähe zum Kanton Solothurn grundsätzlich abzulehnen gewesen wären, zugunsten der regierungsrätlichen Fassung zurückgezogen. Diese hält weiter fest, dass sich der Regierungsrat bei Vernehmlassungen zur Planung und zum Bau von Windparks an grenznahen Standorten in Nachbarkantonen an den eigenen im Kapitel VE-2.6 des Richtplans beschlossenen Planungsgrundsätzen orientiere.
Diese Feststellung und die gleichzeitige Verpflichtung, ein bernisches Windkraftwerk auf dem Hellchöpfli abzulehnen, stünden im Widerspruch zueinander, erklärte Beat Künzli (Laupersdorf) als Sprecher einer knappen Mehrheit der SVP-Fraktion. Einerseits habe der Standort Schwängimatt Eingang in den solothurnischen Richtplan gefunden, auf der andern Seite stelle der Regierungsrat zum nur zwei Kilometer entfernten und erst noch oben auf der Krete gelegenen Standort Hellchöpfli grundsätzliche Fragen bezüglich des Windpotenzials und der Landschaftsverträglichkeit. Es sei unverständlich, so Künzli, dass der Regierungsrat die beiden Projekte derart unterschiedlich beurteile. Mit seiner Haltung zum Auftrag Kupper widerspreche der Regierungsrat seiner eigenen Windenergiepolitik auf der ganzen Linie. Aufgrund der Laupersdörfer Nutzungsplanung für den Windpark Schwängimatt, so Künzli weiter, könne man feststellen, dass die Rodungen für die Erschliessung einer Anlage auf dem Hellchöpfli gering gehalten werden könnten. Schliesslich seien die beiden Zufahrten bis zur Hälfte identisch.
Als einzige Fraktion lehnte jene der Grünen den Auftrag auch in der regierungsrätlichen Fassung ab. «Der falsche Vorstoss zum falschen Zeitpunkt», lautete das Verdikt von Brigit Wyss (Solothurn). Was im Text der Regierung stehe, sei weiter nichts als eine Selbstverständlichkeit. Und: «Im Kanton Solothurn halten wir die Windenergie durchaus für eine Option bei der Energiewende.» Die Grünen, so Wyss, wollten nicht in den Zeitungen die Schlagzeile lesen, der Kanton Solothurn stehe der Windkraft kritisch gegenüber. «Das wäre ein falsches Signal.»
Die SP-Fraktion unterstützte demgegenüber die Fassung der Regierung. Fabian Müller (Balsthal) machte klar, es gelte, sich an die eigenen Planungsgrundsätze zu halten. Und wenn das Hellchöpfli kein geeigneter Standort sein sollte, stemme sich die SP nicht gegen die entsprechende Haltung des Regierungsrates. Auch FDP-Sprecher Heiner Studer (Nunningen) plädierte für Überweisung des abgeänderten Auftrags. Den Standort Hellchöpfli abzulehnen, bezeichnete er als richtig: Die Anlage sei von weit her einsehbar und die Erschliessung sei sehr schwierig. «Wir stehen hinter der Energiewende», erklärte Georg Nussbaumer (Hauenstein) als Sprecher der CVP/EVP/GLP/ BDP-Fraktion. Die dafür erforderlichen Mittel seien jedoch dort zu investieren, wo sie den grössten Nutzen erzeugten und der Umwelt am wenigsten schadeten. So gesehen gehörten Windkraftwerke ins Unterwallis oder an die Nordsee, aber nicht aufs Hellchöpfli.
SVP-Präsident Silvio Jeker (Erschwil) vertrat die angebliche Minderheit seiner Fraktion (die Stimmfreigabe beschlossen hatte): Die naturbelassene Juralandschaft sei als Kapital des Kantons zu schützen. Die Juraschutzzone habe auch für Windkraftanlagen zu gelten. Auf die Juraschutzzone berief sich schliesslich auch der freisinnige Einzelsprecher Enzo Cessotto (Balsthal).