Die bisher streng respektierte Juraschutzzone wird bei einer Realisierung der Windparks nur noch eine Worthülse sein. Während unseren heimischen Landwirten auf den Berghöfen Dachfenster und Wellblech-Dächer untersagt wurden, sollen windige Investoren jetzt monströse Anlagen aufstellen dürfen. Die Juraschutzzone ist bei den Solothurnerinnen und Solothurnern beliebt, sonst hätte sie den Bauboom der 1960er und 1970er-Jahre nicht überstanden. Wer eine Wanderung in den Berner Jura unternimmt, dem werden die Unterschiede vor Augen geführt: Ferienhäuschen und Freizeiteinrichtungen prägen dort vielerorts das Landschaftsbild. Bei der Festlegung der Juraschutzzone 1942 konnten die damals Verantwortlichen die nun geplanten Monster nicht voraussehen. Genau diese Lücke will die Windenergie-Lobby nun ausnützen. Wollen wir wirklich die Unverwechselbarkeit unserer Juralandschaft ihren wirtschaftlichen Interessen opfern? |